Eine Kündigung zur Unzeit ist eine Kündigung, die in einer gesetzlichen Sperrfrist vorgenommen wird. Eine solche Kündigung ist nichtig, weshalb der betroffene Arbeitsvertrag ohne Weiteres bestehen bleibt. Sperrfristen kennen Arbeitnehmer, die obligatorischen Militär- oder Schutzdienst, bzw. Zivildienst leisten, Schwangere und unverschuldet Verunfallte und Kranke. Zugunsten des Arbeitgebers gibt es ebenfalls Sperrfristen, wenn dieser an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert ist und der befähigte und beauftragte Arbeitnehmer genau dann kündigen will.
Weiterlesen →Kategorie: Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist ein Bestandteil des fünften Teil des Zivilgesetzbuchs (ZGB) und wird im Obligationenrecht (OR) abgehandelt. Insbesondere handelt es sich dabei um das Kaufrecht, Arbeitsrecht und das Mietrecht.
Allgemeines Vertragsrecht(21)
Kauf, Werk, Auftrag(11)
Miete(16)
Arbeit(65)
Spezielle Verträge(5)
Verzug
Beim Verzug wird zwischen Verzug des Gläubigers, Verzug des Schuldners und anderer Verhinderung der Erfüllung unterschieden.
Weiterlesen →Darlehen
Beim Darlehen verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung und der Borger zur Rückerstattung der nämlichen Art. Zinsen sind nach Vereinbarung geschuldet.
Weiterlesen →Auftrag
Beim Auftrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zum sorgfältigen Tätigwerden und nicht zum Erfolg der Tätigkeit. Eine Entschädigung kann vereinbart werden.
Weiterlesen →Leihe
Bei der Leihe wird eine Sache zum unentgeltlichen Gebrauch überlassen, die nach dessen Gebrauch zurückgegeben werden muss.
Weiterlesen →Tauschvertrag
Auf den Tauschvertrag finden die Vorschriften über den Kaufvertrag sinngemäss Anwendung.
Weiterlesen →Pacht
Bei der Pacht wird eine nutzbare Sache oder Recht zum Gebrauch sowie deren Früchte gegen einen Pachtzins überlassen.
Weiterlesen →Lohn
Es gibt mehrere Arten von Lohn, wie bspw. den Arbeitslohn, Anteil am Geschäftsergebnis, Provision und Gratifikation. Diese haben jeweils unterschiedliche Zahlungsfristen und -termine. Desweitern gibt es unterschiedliche Folgen, wenn der Arbeitgeber in Verzug kommt oder der Arbeitnehmer verhindert ist.
Weiterlesen →Untermiete
Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt und darf daher im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Der Mieter darf die Wohnung aber nur mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die Untermiete darf jedoch höher sein wie die eigene Miete, aber diese nur um maximal 10% übersteigen. Wird die Wohnung möbliert untervermietet, ist sogar ein Zuschlag von 20% noch zulässig. Verursacht der Untermieter Schäden in der Wohnung, so haftet der Mieter für diese Schäden gegenüber dem Vermieter. Die Kündigung der Untermiete muss schriftlich erfolgen.
Weiterlesen →Konkurrenzverbot
Ein Konkurrenzverbot gilt nur für diejenigen Mitarbeiter, die während dem Arbeitsverhältnis einen Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhielten und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnten. Das Konkurrenzverbot ist nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen. Übertritt der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot, so hat er den Schaden, den dem Arbeitgeber daraus entsteht, zu ersetzen.
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