Grundlagenirrtum

Der Grundlagenirrtum ist ein qualifizierter Motivirrtum. Er bedarf der subjektiven und objektiven Wesentlichkeit, sowie der Erkennbarkeit der Bedeutung des vorgestellten Sachverhalts für die Gegenpartei. Bei Vorliegen eines Grundlagenirrtums liegt die Unverbindlichkeit des Vertrags vor, wobei das Bundesgericht die Ungültigkeitstheorie anwendet.

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Fahrniskauf

Als Fahrniskauf ist jeder Kauf anzusehen, der nicht eine Liegenschaft oder ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstande hat.

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Werke

Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.

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Werkvertrag

Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.

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