Erbschaftssteuer

Mit der kantonalen Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden. Die Erbschaftssteuer wird von denjenigen Personen entrichtet, die den Nachlass ganz oder teilweise übernommen haben (Erben). Die Steuerpflicht besteht in dem Kanton, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte oder in dem Grundstücke oder Rechte an diesen übergehen. Die Pflicht zur Entrichtung der Erbschaftssteuer betrifft dabei alle Erben, unabhängig vom eigenen Wohnsitz.

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Sitzgesellschaften

Als Sitzgesellschaften gelten u.a. juristische Personen, die kein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.

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Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis (Legat) kann der Erblasser nicht erbberechtigten Personen bestimmte Vermögenswerte zuwenden, ohne diese als Erben einzusetzen.

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Domizilgesellschaft

Eine Domizilgesellschaft verfügt über keine Geschäftsaktivität in der Schweiz, sondern beschränkt sich auf die Verwaltungstätigkeit (von Beteiligungen).

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