Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zur Überlassung einer un-/beweglichen Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.

Weiterlesen

Was tun gegen säumige Mieter?

Zahlt der Mieter ohne zureichenden Grund die ausstehende Miete nicht, so sollte der Vermieter den säumigen Mieter mahnen und ihm ultimativ eine Zahlungsfrist von dreissig Tagen zur Begleichung sämtlicher Ausstände ansetzen. Sofern der Mieter innert dieser Frist nicht alle offenen Beträge zahlt, kann der Vermieter den Mietvertrag ausserordentlich kündigen. Die ausstehenden Mieten können dann auf dem Gerichtsweg eingeklagt werden. Dabei dient die Mietkaution als Sicherheit, dass der Vermieter auch wirklich zu seinem Geld kommt.

Weiterlesen

Referenzzinssatz – Auswirkungen auf den Mietzins

Der Anstieg des Referenzinssatzes berechtigt den Vermieter zur Erhöhung des Mietzinses. Sinkt der Referenzzinssatz hingegen, so hat der Mieter ein Recht auf Senkung des Mietzinses, ausser die allgemeinen Kosten und Teuerung sind gestiegen, oder der Mietzins läge unter den ortsüblichen Mietzinsen. Der Vermieter muss den Mietzins nur auf das Begehren des Mieters hin senken, nie jedoch automatisch.

Weiterlesen

Untermiete

Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt und darf daher im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Der Mieter darf die Wohnung aber nur mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die Untermiete darf jedoch höher sein wie die eigene Miete, aber diese nur um maximal 10% übersteigen. Wird die Wohnung möbliert untervermietet, ist sogar ein Zuschlag von 20% noch zulässig. Verursacht der Untermieter Schäden in der Wohnung, so haftet der Mieter für diese Schäden gegenüber dem Vermieter. Die Kündigung der Untermiete muss schriftlich erfolgen.

Weiterlesen

Pflichten des Mieters

Der Mieter hat primär die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses. Desweitern hat er eine Duldungs-, Sorgfalts- und Melde- und Mängelbeseitigungspflicht.

Weiterlesen

Nachmieter

Der Mieter kann die Wohnung vor dem gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungstermin oder -frist zurückgeben, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt. Lehnt der Vermieter den vorgeschlagenen tauglichen Nachmieter jedoch ab, so wird der Mieter auf den geplanten Zeitpunkt der Übernahme des Mietverhältnisses von seinen Pflichten befreit.

Weiterlesen