Nacherbe

Der Erblasser ist befugt, in seiner Verfügung den eingesetzten Erben als Vorerben zu verpflichten, die Erbschaft einem andern als Nacherben auszuliefern.

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Erbvertrag

Wer urteilsfähig ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, kann als Erblasser mit einzelnen Erben einen Erbvertrag abschliessen.

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Persönlichkeit

Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode. Ist der Tod einer Person höchst wahrscheinlich, dann kann sie für verschollen erklärt werden.

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Schenkung

Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, womit jemand aus seinem Vermögen einen andern ohne entsprechende Gegenleistung bereichert.

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Ausschlagung des Erbe

Die gesetzlichen und die eingesetzten Erben haben die Befugnis, die Erbschaft, die ihnen zugefallen ist, auszuschlagen. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes amtlich festgestellt oder offenkundig, so wird die Ausschlagung vermutet.

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Arbeitsvertrag

Ein Übersichtsartikel über den Abschluss, Inhalt und Beendigung eines Arbeitsvertrages. Zudem wird der Kündigungsschutz erläutert und aufgezeigt, was die Folgen beim Tod des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers sind.

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