Skiunfall unter Alkoholeinfluss

Bei einem Skiunfall unter Alkoholeinfluss können ab 0,8 Promille die Taggelder um 20% gekürzt werden. Erleidet durch den Unfall noch eine Drittperson einen Schaden, so darf die Privathaftpflicht zudem einen Teil des Schadens an den Verursacher überwälzen.

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Übervorteilung

Der Tatbestand der Übervorteilung ist eine Kombination zwischen einem Inhalts- und einem Willensmangel. Falls die drei kumulativen Voraussetzungen des offenbaren Missverhältnisses, der Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit sowie der Ausbeutung der Übervorteilungsmöglichkeit erfüllt sind, kann der Übervorteilte den Wuchervertrag innert Jahresfrist anfechten und für unverbindlich erklären lassen.

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Alkohol am Steuer – Fahren im angetrunkenen Zustand

Wer in angetrunkenem Zustand als Fahrzeuglenker in eine Kontrolle gerät, hat sowohl straf- als auch administrativrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Der strafbare Einfluss von Alkohol am Steuer gilt in jedem Fall als erwiesen bei einem Alkoholwert von mindestens 0,5 Promille. In bestimmten Fällen kann der strafbare Einfluss von Alkohol am Steuer (FIAZ) schon bei einem tieferen Wert vorliegen (z. B. bei Alkoholverbot). Die Art und Höhe der straf- und der administrativrechtlichen Sanktion hängt in der Praxis hauptsächlich vom Alkoholisierungsgrad und vom fahrerischen Leumund des betroffenen Lenkers ab einschlägig vorbestraft/vorbelastet oder nicht.

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