Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Bei der echten berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag besorgt ein Geschäftsführer ein Geschäft für den Geschäftsherrn, ohne von ihm dazu vertraglich oder gesetzlich verpflichtet zu sein. War die Geschäftsführung nicht im Interesse des Geschäftsherrn, so liegt eine echte unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor. Bei der Eigengeschäftsführung liegt eine unechte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, die entweder gutgläubig oder bösgläubig sein kann.

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Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen sich zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.

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Gewinnsteuer

Der Bund, die Kantone und die Gemeinden besteuern den Gewinn juristischer Personen mit der Gewinnsteuer.

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