Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zur Überlassung einer un-/beweglichen Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.

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Hausordnung

Eine Hausordnung bildet integralen Bestandteil des Mietvertrages und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Hausbewohner. Wer die Hausordnung verletzt, muss mit einer Beschwerde und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.

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Untermiete

Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt und darf daher im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Der Mieter darf die Wohnung aber nur mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die Untermiete darf jedoch höher sein wie die eigene Miete, aber diese nur um maximal 10% übersteigen. Wird die Wohnung möbliert untervermietet, ist sogar ein Zuschlag von 20% noch zulässig. Verursacht der Untermieter Schäden in der Wohnung, so haftet der Mieter für diese Schäden gegenüber dem Vermieter. Die Kündigung der Untermiete muss schriftlich erfolgen.

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Nachmieter

Der Mieter kann die Wohnung vor dem gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungstermin oder -frist zurückgeben, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt. Lehnt der Vermieter den vorgeschlagenen tauglichen Nachmieter jedoch ab, so wird der Mieter auf den geplanten Zeitpunkt der Übernahme des Mietverhältnisses von seinen Pflichten befreit.

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