Wer mit anderen Mietern in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kennt das Problem, dass es stets Nachbarn gibt, die sich nicht an die gängigen Anstandsregeln halten wollen. Da es keinen rechtlichen Anspruch auf Anstand und Sitte gibt, können Vermieter in der Hausordnung ein bestimmtes Verhalten zwingend vorschreiben.

Eine Hausordnung bildet integralen Bestandteil des Mietvertrages und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Hausbewohner. 

Mit einer Hausordnung können diverse Angelegenheiten geregelt werden. Die gängigsten Vorschriften behandeln dabei folgende Themen:

  • Lärm (bspw. Nachtruhe, Instrumente oder Feste)
  • Waschküche (bspw. Nutzung oder Reinigung)
  • Sicherheit (bspw. Abschliessen der Eingangstüre)
  • Reinigung (bspw. Reinigung des Treppenhauses)
  • Fahrzeuge (bspw. Tempo in der Tiefgarag oder Abstellplätze für Fahrräder)
  • Haustiere (bspw. Zustimmungsvorbehalt der Verwaltung)

Wird die Hausordnung durch einen anderen Hausbewohner verletzt, so können sich die anderen Mitbewohner beim Vermieter beschweren, woraufhin dieser eine Mahnung aussprechen kann. Bei wiederholten Beschwerden ist zudem eine Kündigung durch den Vermieter möglich.

Setzt der Vermieter jedoch ebenfalls die Hausordnung nicht um, so können die betroffenen Hausbewohner Beschwerde beim Vermieter einlegen (zu Beweiszwecken am besten per Einschreiben). Mit dieser Beschwerde sollte dem Vermieter eine Frist angesetzt werden, bei dessen Ablauf eine Klage bei der zuständigen Schlichtungsbehörde möglich ist.

Maximilian ist passionierter Saxophonist, aber kann leider nur am Abend üben, da er oft lange im Büro bleiben muss. Die Hausordnung sieht jedoch vor, dass das Spielen von lauten Instrumenten nach 22:00 Uhr nicht mehr erlaubt ist. Frau Spatz hat schon mehrfach bei der Verwaltung reklamiert, dass Maximilian oft auch noch um 23:00 Uhr Saxophon spielt. Die Verwaltung hat daraufhin Maximilian darauf aufmerksam gemacht und ihm angezeigt, dass sie ihm im Wiederholungsfall auch kündigen können.

Eine Hausordnung bildet integralen Bestandteil des Mietvertrages und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Hausbewohner. Wer die Hausordnung verletzt, muss mit einer Beschwerde und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.

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