Kleine Mängel – kleiner Unterhalt

Immer wieder stellt sich bei Mietverhältnissen die Frage, ob eine anstehende Reparatur- oder Erneuerungsarbeit Sache des Mieters oder Vermieters ist. Handelt es sich bei solchen Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten um den sog. kleinen Unterhalt, so ist dieser vom Mieter zu tragen.

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Hausordnung

Eine Hausordnung bildet integralen Bestandteil des Mietvertrages und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Hausbewohner. Wer die Hausordnung verletzt, muss mit einer Beschwerde und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen.

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Nachmieter

Der Mieter kann die Wohnung vor dem gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungstermin oder -frist zurückgeben, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt. Lehnt der Vermieter den vorgeschlagenen tauglichen Nachmieter jedoch ab, so wird der Mieter auf den geplanten Zeitpunkt der Übernahme des Mietverhältnisses von seinen Pflichten befreit.

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