Wann ist eine Enterbung zulässig?

Der Erblasser darf einem Erben seinen Pflichtteil entziehen, wenn dieser gegen den Erblasser eine schwere Straftat begangen oder seine familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat. Der Enterbungsgrund ist in der letztwilligen Verfügung anzugeben und kann vom Enterbten angefochten werden.

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Scheidungsfolgen

Die Scheidungsfolgen betreffen den Namen, die Familienwohnung, das Güter- und Erbrecht, die berufliche Vorsorge, den Unterhalt und die Kinder.

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Ausschlagung des Erbe

Die gesetzlichen und die eingesetzten Erben haben die Befugnis, die Erbschaft, die ihnen zugefallen ist, auszuschlagen. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes amtlich festgestellt oder offenkundig, so wird die Ausschlagung vermutet.

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