Steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten

Bei der direkten Bundessteuer gelten seit Januar 2016 für die steuerliche Abzugsfähigkeit berufsorientierter Aus-, Weiterbildungs-, und Umschulungskosten einheitliche Regeln: Bis zum Betrag von 12’000 Franken können die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, abgezogen werden – vorausgesetzt ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II liegt vor, oder das 20. Lebensjahr ist vollendet und es handelt sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II. Die Kantone haben für die Kantonssteuer alle ihre eigenen Regelungen.

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Steuerprogression – Die Nachteile eines hohen Einkommens

Das Schweizerische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Steuerprogression. Das bedeutet: Es kann sehr teuer werden, ein hohes Einkommen zu erzielen. Allerdings gibt es Möglichkeiten im Rahmen von Steueroptimierungen und durch andere Vorgehensweisen, sein steuerbares Einkommen zu reduzieren und somit die Steuerprogression teilweise zu durchbrechen.

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Familienbesteuerung

Die Familienbesteuerung ist insofern problematisch, als dass die Einkommen beider Ehegatten wegen der Steuerprogression zu insgesamt höheren Steuerabgaben führt, als wenn beide getrennt besteuert würden. Es gibt aber auch Vorteile, wie beispielsweise die Aufhebung der steuerlichen Schranken innerhalb der Familie.

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Steuerbefreiung

Von der Steuerpflicht sind nach (Art. 56 DBG) u.a. der Bund und seine Anstalten, die Kantone und ihre Anstalten, die Gemeinden sowie Pensionskassen.

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