Verein – Eine Übersicht nach Schweizer Recht

Ein Verein benötigt schriftliche Statuten, damit er gültig gegründet werden kann. Nachdem der Vorstand gewählt wurde, kann er sich zudem im Handelsregister eintragen lassen. Die Mitgliedschaft in einem Verein kann von der Zustimmung des Vorstandes oder der der Vereinsversammlung abhängen. Mitglieder können zudem unter gewissen Voraussetzungen wieder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Für Schulden und Verbindlichkeiten des Vereins haftet von Gesetzes wegen nur das Vereinsvermögen. Ein Verein kann zudem jederzeit aus eigenen Beschluss hin wieder aufgelöst werden.

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Personalvorsorgestiftung

Die Personalvorsorgestiftung ist eine besondere Form der Stiftung. Sie soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, auch im Alter oder im Falle einer Invalidität, bzw. seinen Hinterbliebenen bei Todesfall, eine finanzielle Absicherung zu erhalten. Eine Variante ist, dass nur der Arbeitgeber Beiträge bezahlt, eine andere ist die, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge in die Stiftung einzahlen.

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Familienstiftung

Die Familienstiftung ist eine spezielle Form der Stiftung, die sehr streng behandelt wird. Der Grund dafür liegt im Verbot von Familienfideikomissen. Bemerkenswert ist der Unterschied zur Familienstiftung in Liechtenstein. Wird eine Familienstiftung in Liechtenstein errichtet, so wird sie in der Regel in der Schweiz anerkannt.

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Stiftung

Stiftungen sind Einrichtungen, welche mit einem bestimmten Vermögen einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen. Grundsätzlich wird zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Stiftungen unterschieden.

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Rechts- und Handlungsfähigkeit

Es wird zwischen der Rechtsfähigkeit (Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben) und der Handlungsfähigkeit (Fahigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen) unterschieden. Die Handlungsfähigkeit setzt die Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit voraus. Die Handlungsfähigkeit kennt vier Abstufungen.

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Juristische Personen

Juristische Personen sind aller Rechte und Pflichten fähig, die nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen zur notwendigen Voraussetzung haben.

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Persönlichkeit

Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode. Ist der Tod einer Person höchst wahrscheinlich, dann kann sie für verschollen erklärt werden.

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