Tätlichkeit

Bei einer Tätlichkeit erfolgt eine vorübergehende, geringfügige, harmlose oder unbedeutende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, welche das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass an Übelszuführung überschreitet. Eine Tätigkeit ist eine Übertretung und wird daher mit Busse bestraft. Die Tätlichkeit wird zu einem Offizialdelikt, wenn der Täter wiederholt eine Tätlichkeit an Schutzbefohlenen oder Lebenspartnern begeht.

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Vaterschaft durch Anerkennung

Besteht das Kindesverhältnis nur zur Mutter, so kann der Vater das Kind anerkennen. Befand er sich in einem Irrtum, so kann er innert 1 Jahr der Kenntnis eine Klage dagegen erheben.

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Vaterschaft des Ehemanns

Die Vaterschaft des Ehemanns wird vermutet, wenn das Kind während der Ehe geboren wurde. Er darf die Vaterschaft anfechten, solange das Kind nicht älter als 5 Jahre alt ist. Stirbt der Ehemann vor der Geburt, so kommt es auf die Zeitspanne bis zur Geburt an.

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Pfändungsanschluss

Gläubiger, die das Fortsetzungsbegehren innerhalb von 30 Tagen nach dem Vollzug einer Pfändung stellen, nehmen mittels Pfändungsanschluss an der Pfändung teil.

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Scheidungsfolgen

Die Scheidungsfolgen betreffen den Namen, die Familienwohnung, das Güter- und Erbrecht, die berufliche Vorsorge, den Unterhalt und die Kinder.

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