Eine Ohrfeige gilt bereits als Tätlichkeit

Die Tätlichkeit gemäss Art. 126 StGB ist die leichteste Form des Eingriffs in die körperliche Integrität. Sie ist deshalb lediglich eine Übertretung und wird nur auf Antrag hin mit einer Busse bestraft. Da es sich um eine Übertretung handelt, ist eine fahrlässige Begehung, der Versuch und die Gehilfenschaft nicht strafbar

Dieser Artikel zeigt auf, wann es sich bei einem Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen um eine Tätlichkeit handelt, d.h. was sowohl der objektive Tatbestand (Taterfolg, Tathandlung und Kausalität), als auch der subjektive Tatbestand (Wissen und Willen) sind und welche Strafe die Folge ist. Desweitern gibt es noch eine sog. qualifizierte Tätlichkeit. Die Tätlichkeit ist zudem von anderen Delikten abzugrenzen. Desweitern stellt sich die Frage der Konkurrenzen, d.h. welcher Tatbestand vorgeht, falls noch weitere Tatbestände erfüllt sind. 

Die tatbestandsmässige Handlung besteht in der vorübergehenden, geringfügigen, harmlosen oder unbedeutenden Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, welche das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass an Übelszuführung überschreiten. Tätlichkeiten haben keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge (kein Krankheitswert), sondern sind lediglich eine vorübergehende Störung des Wohlbefindens oder sog. geringfügige pathologische Veränderungen.

Vom Täter wird verlangt, dass er mit Vorsatz, jedoch mindestens mit Eventualvorsatz gehandelt hat, was die Tathandlung und den Taterfolg angeht.

Die Tat wird zu einem Offizialdelikt, wenn der Täter wiederholt Tätlichkeiten begeht an

  • einer unter seiner Obhut stehenden Person, für die er zu sorgen hat;
  • einem Wehrlosen;
  • seinem Ehegatten, eingetragenem Partner oder Lebenspartner
    • während der Ehe, Partnerschaft oder gemeinsamen Haushalt, oder
    • bis zu einem Jahr nach der Scheidung, Trennung oder Auflösung. 

Tätlichkeiten sind Übertretungen und werden daher mit Busse bestraft (Art. 126 StGB).

Tätlichkeiten sind von der einfachen Körperverletzung abzugrenzen, welche eine Gesundheitsschädigung oder eine Schädigung des Körpers zur Folge haben.

Will der Täter eine Schädigung am Körper oder eine Gesundheitsschädigung erreichen, erzielt jedoch nur eine Tätlichkeit, so konsumiert die versuchte Körperverletzung die Tätlichkeit. Will der Täter hingegen eine Tätlichkeit begehen und verursacht jedoch eine Körperverletzung oder Tötung, so steht diese in echter Konkurrenz zur fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung.

Eine tätliche Beschimpfung geht als Ehrverletzungsdelikt vor. Liegt eine Nötigung (Art. 181 StGB) vor, so konsumiert diese die Tätlichkeit, da diese ein Instrument für die Nötigung darstellen kann. Handelt es sich hingegen um eine Drohung, so besteht echte Konkurrenz

Michael ist alleinerziehender Vater des 5-jährigen Nico. Als Nico die teure Vase beim Spielen umhaut und diese zerbricht, wird Michael sehr wütend, da es sich um ein Erbstück gehandelt hat und er Nico ausdrücklich verboten hat, im Arbeitszimmer zu spielen. Zur Bestrafung verpasst Michael Nico eine Ohrfeige, so dass dieser zu weinen beginnt. Es handelt sich hier zwar um eine Tätlichkeit, doch im Verhältnis Eltern-Kind wird ein Züchtigungsrecht bejaht, welches eine Rechtfertigung darstellt, sofern das Mass der blossen Tätlichkeit nicht überschritten wird. Da Michael jedoch des Öfteren Ohrfeigen verteilt und Nico auch anderweitig körperlich erzüchtigt, überschreitet er das Züchtigungsrecht und macht sich strafbar. Nico ist ein Schutzbefohlener von Michael, so dass es sich aufgrund der wiederholten Tat um eine qualifizierte Tätlichkeit handelt, die von Amtes wegen verfolgt wird. 

Bei einer Tätlichkeit erfolgt eine vorübergehende, geringfügige, harmlose oder unbedeutende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, welche das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass an Übelszuführung überschreitet. Tätlichkeiten haben keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge. Eine Tätigkeit ist eine Übertretung und wird daher mit Busse bestraft. Die Tätlichkeit wird zu einem Offizialdelikt, wenn der Täter wiederholt eine Tätlichkeit an Schutzbefohlenen oder Lebenspartnern begeht.  

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

- Keine Legal-News mehr verpassen

- Nützliche Alltags-Tipps rund ums Recht

- Hintergründe für Private, Unternehmen und Juristen

lexwiki.ch und unsere Autoren können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf unseren Seiten angezeigten Informationen übernehmen. Die Artikel stellen die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltende Rechtslage dar. Leider können wir nicht garantieren, dass jeder Artikel aktuell ist. Die Artikel auf unserer Plattform ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. lexwiki.ch bietet einen ersten Überblick für Personen mit einer juristischen Frage und dient als Informationsplattform für den an Rechtsfragen interessierten Mitbürger. Um bei juristischen Fragen die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist neben umfangreichem Knowhow im entsprechenden juristischen Bereich die Kenntnis des konkreten Sachverhaltes unabdingbar. Wir möchten Sie daher bitten, basierend auf den auf unserer Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und möglichst frühzeitig professionelle Rechtsberatung beizuziehen. Das spart i.d.R. Kosten und verhindert, dass irreversibler Schaden angerichtet wird.

Die Plattform lexwiki.ch bietet insbesondere in der Form von News-Artikeln Autoren die Möglichkeit, ihre Meinungen und Analysen zu spezifischen Fällen und Themen zu veröffentlichen. Die Plattform lexwiki.ch ist unabhängig und ist keinem politischen Spektrum zuzuordnen. Die hier vertretenen und als solche gekennzeichneten Meinungen von Autoren sind ausschliesslich als eben solche zu verstehen. Wir bieten falls gewünscht gerne Hand zu Gegendarstellungen. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf allen Seiten zur Verfügung stehende Kommentarfunktion. Die Kommentare werden nicht direkt veröffentlicht.

[wdfb_like_button]

Unser Autor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.