Vorsätzliche Tötung

Eine vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich handelt. Eine vorsätzliche Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bestraft

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Einfache Körperverletzung

Als einfache Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bei einem leichten Fall kann die Strafe gemildert werden und bei einem qualifizierten Fall (Einsatz von Gift, Waffen oder gefährlichem Gegenstand sowie bestimmten Opfertypen) wird die Tat zu einem Offizialdelikt.

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Drohnen und Multikopter

Drohnen, die leichter als 30 Kilogramm sind, dürfen grunds. ohne Bewilligung genutzt werden, sofern der Pilot Augenkontakt mit der Drohne aufrecht erhält und die Drohne einen Abstand von mindestens 100 Metern zu Menschensammlungen beibehält. Wird die Drohne mit einer Videobrille gesteuert oder ist die Drohne schwerer als 30 Kilogramm, so ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nötig. Wer eine Drohne besitzt, die schwerer als 500 Gramm ist, braucht zudem eine Haftpflichtversicherung, die eine Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken aufweist.

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Totschlag

Ein Totschlag (Art. 113 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich handelt und dabei unter grosser seelischer Belastung oder in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung handelt. Ein Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

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Fahrlässige Körperverletzung

Als fahrlässige Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit, wobei die Folge des Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen wird. Von einer Pflichtwidrigkeit wird gesprochen, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Handelt es sich um einen schweren Fall, so wird aus dem Antragsdelikt ein Offizialdelikt.

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Einbürgerung – Wie werde ich Schweizer Bürger?

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch die ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden. Bei der ordentlichen Einbürgerung gibt es folgende bundesrechtliche Voraussetzungen: 12 Jahre Wohnsitz, Eingliederung und Vertrautsein mit den Gegebenheiten, Achtung der Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit. Die Kantone und Gemeinden können jedoch noch zusätzliche, eigene Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen kennen, welche der Bewerber erfüllen muss. Im erleichterten Einbürgerungsverfahren werden verheiratete Ehepartner von SchweizerInnen, Kinder eines schweizerischen Elternteils oder staatenlose Kinder eingebürgert.

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Skiunfall unter Alkoholeinfluss

Bei einem Skiunfall unter Alkoholeinfluss können ab 0,8 Promille die Taggelder um 20% gekürzt werden. Erleidet durch den Unfall noch eine Drittperson einen Schaden, so darf die Privathaftpflicht zudem einen Teil des Schadens an den Verursacher überwälzen.

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Pendlerabzug: Steuererhöhung ab 2016

Mit dem Gesetz zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) wird der Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3’000 Franken begrenzt. Viele Kantone haben daraufhin ihren Abzug ebenfalls begrenzt. Die Finanzdirektorenkonferenz schlägt zudem vor, die Nutzung des Geschäftsautos für den Arbeitsweg als steuerbares Einkommen zu versteuern, falls es den Betrag von 3’000 Franken überschreitet.

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten. Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, geeignete Massnahmen zu treffen, um solche Belästigungen zu verhindern, sowie vorzusorgen, dass Opfern von solchen sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen. Ob eine solche Belästigung vorliegt, hängt davon ab, wie das Verhalten beim Betroffenen ankommt. Trifft der Arbeitgeber keine Massnahmen, um solche sexuellen Belästigungen zu verhindern, ist der entschädigungspflichtig.

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Unterlassung der Nothilfe

Die strafbare Unterlassung der Nothilfe kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: zum einen von Tätern, die dem Opfer zuvor eine Verletzung zugefügt haben, zum anderen gegenüber Personen, welche in Lebensgefahr schweben sowie durch Abhalten von Nothilfe durch Dritte. Die Unterlassung der Nothilfe muss vorsätzlich erfolgen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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