Betrügerischer Vertrag

Herr Teuer hat einen Steuerbetrug begangen. Die kantonale Steuerverwaltungsbehörde erstattet Anzeige an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden, welche ein Steuerstrafverfahren aufgrund eines Steuervergehens gegen Herr Teuer einleiten.

Steuervergehen ziehen ein Steuerstrafverfahren nach sich. Dieses erfolgt als ordentlicher Strafprozess gemäss den Regelungen der Schweizerischen Strafprozessordnung. Als Strafmass kommen sowohl Freiheitsstrafe als auch Geldstrafe in Frage. Das Steuerstrafverfahren bei Steuervergehen unterscheidet sich vom Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen. 

Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Steuerstrafverfahren bei Steuervergehen und dem Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen. Im Folgenden wird das Verfahren bei Steuervergehen erklärt.

Welches sind Steuervergehen?

Bei Steuervergehen handelt es sich um Delikte wie den Steuerbetrug und die Veruntreuung von Quellensteuern (Art. 186 Abs. 1 DBG sowie Art. 59 Abs. 1 StHG und Art. 187 Abs. 1 DBG sowie Art. 59 Abs. 1 StHG).

Was ist zu beachten?

Im Steuerstrafverfahren bei Steuervergehen schalten sich die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und die Strafgerichte ein. Dies ist ein anderes Vorgehen als im Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen, für welches lediglich die Steuerverwaltungsbehörde zuständig ist.

Liegt der kantonalen Steuerbehörde hinreichender Verdacht auf Begehung eines Steuervergehens vor, so erstattet sie Anzeige an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden (Art. 188 Abs. 1 Satz 2 DBG).

Steuerstrafverfahren bei Steuervergehen

Die Steuerstrafverfahren bei Steuervergehen erfolgt im ordentlichen Strafprozess gemäss den Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung.

Vorverfahren

Das Vorverfahren besteht aus einem Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren.

Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft führt im Ermittlungsverfahren mit Hilfe der Ermittlungsbehörden (Polizei) Untersuchungen hinsichtlich einer Straftat durch (Art. 306 f. StPO).

Untersuchungsverfahren

Im Untersuchungsverfahren führt die Staatsanwaltschaft die Untersuchung alleine weiter (Art. 308 f. StPO).

Hauptverfahren

Wenn eine Anklageschrift gegen eine Person erhoben wurde, so beginnt das Hauptverfahren vor Gericht (Art. 328 StPO). 

Auch im Steuerstrafverfahren bei Steuervergehen gelten die Verfahrensgrundsätze des allgemeinen Strafrechts:

  • Unschuldsvermutung: Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig (Art. 32 Abs. 1 BV);
  • Mindestgarantien für ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK):
    • die öffentliche Verkündung des Urteils,
    • der Zugang zu einem Gericht,
    • Zeit und Gelegenheit auf eine Verteidigungsvorbereitung, etc.

Steuervergehen sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. (Art. 10 Abs. 3 StGB)

 

Die Steuerverwaltungsbehörde verfolgt die Straftat in einem Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen selbst und erlässt Verfügungen in eigener Angelegenheit. Das heisst, es erfolgt kein ordentlicher Strafprozess wie im vorliegenden Fall.

Herr Teuer hat einen Steuerbetrug begangen. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren wegen eines Steuervergehens eingeleitet. Der ordentliche Strafprozess durch die Strafverfolgungsbehörden ist bereits durchgeführt worden und Herr Teuer wurde rechtskräftig wegen der Begehung eines Steuervergehens verurteilt.

Die Steuerstrafverfahren bei Steuerübertretungen und bei Steuervergehen unterscheiden sich wesentlich. Bei Steuervergehen wird ein ordentlicher Strafprozess eingeleitet und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte schalten sich ein. Es drohen Freiheits– oder Geldstrafe.

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