Steuerumgehung

Die Steuerumgehung ist kein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Es handelt sich um Massnahmen, die einzig dem Zweck dienen, Steuern zu sparen. So wird statt einer steuerpflichtigen Transaktion ein Umweg über mehrere steuerfreie Transaktionen gewählt. Bei Vorliegen einer solchen Umgehung der Steuern wird eine Korrektur durch die Steuerbehörden vorgenommen.

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Steuerstrafrecht – Umfassende Übersicht zum Schweizer Steuerstrafrecht

Im Schweizer Steuerstrafrecht können Verhaltenspflichten des Steuerpflichtigen erzwungen werden. Während in der Schweiz die Steuervermeidung legal ist, hat die Steuerumgehung eine Nachsteuer zur Folge. Führen unterlassene Angaben zu einer zu tiefen oder unterlassenen Deklaration, so spricht von einer Steuerhinterziehung. Werden zur Steuerhinterziehung gefälschte Urkunden verwendet, so handelt es sich um einen strafbaren Steuerbetrug. Die Steuerhinterziehung und -betrug haben eine Nach- und Strafsteuer zur Folge, ausser es handelt sich um eine straflose Selbstanzeige.

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Verrechnungssteuer

Der Bund erhebt eine rückerstattbare Verrechnungssteuer auf dem Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen.

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