Ein Handschlag besiegelt das Geschäft

Eine Steuerumgehung ist nicht verboten, hat aber eine Nachbesteuerung zur Folge. Ein häufiges Beispiel einer Steuerumgehung ist die Vermietung von Wohnungen zu niedrigen Preisen an die eigenen Kinder, damit der Eigenmietwert nicht versteuert werden muss, sondern die tieferen Mieteinnahmen

Die Steuerumgehung ist nicht das Gleiche wie die Steuervermeidung. Damit eine Steuerumgehung vorliegt, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Die Beweislast liegt dabei aber bei den Steuerbehörden. Wird eine Steuerumgehung festgestellt, so hat das eine Nachbesteuerung zur Folge. Die Steuerumgehung ist zudem von der Steuerhinterziehung abzugrenzen, die strafbar ist.  

Was ist eine Steuerumgehung?

Eine Steuerumgehung liegt vor, wenn zur Verringerung der Steuern rechtliche Gestaltungswege zur Realisierung eines Projektes gewählt werden, die aus wirtschaftlicher Sicht keine Vorteile bringen.

Ist eine Steuerumgehung strafbar?

Eine Steuerumgehung ist zwar nicht strafbar, jedoch wird die gewählte Steuergestaltung von der Steuerbehörde nicht akzeptiert und korrigiert.

Definition des Bundesgerichts

Eine Steuerumgehung liegt laut Definition des Bundesgerichts dann vor, wenn:

  • Ein ungewöhnliches, sachwidriges oder absonderliches Vorgehen gewählt wird, welches unter den wirtschaftlichen Gegebenheiten als völlig unangemessen erscheint,
  • sich dieses Vorgehen einzig mit der Absicht der Steuerersparnis erklären lässt
  • und das ungewöhnliche Vorgehen auch tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen würde.

Diese drei Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, damit eine Steuerumgehung bejaht werden kann.

Die Beweislast liegt bei der zuständigen Steuerbehörde. Diese muss beweisen, dass alle drei obengenannten Kriterien erfüllt sind.

Wenn eine Steuerumgehung bejaht wird, ist der Besteuerung die Rechtsgestaltung zugrunde zu legen, die sachgemäss gewesen wäre, um den erstrebten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. Strafbar ist die Steuerumgehung jedoch i.d.R. nicht. Es werden Nachsteuern erhoben.

Zentral ist die Abgrenzung der Steuerumgehung von der Steuerhinterziehung.

Steuerhinterziehung

Bei der Steuerhinterziehung handelt es sich um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand. Eine Reduktion von Steuern ist nur dann eine Steuerhinterziehung, wenn fahrlässig oder sogar vorsätzlich durch Einreichen an die Steuerbehörde von falschen oder unvollständigen Angaben  die Höhe der zu bezahlenden Steuern vermindert wird. Es handelt sich hier um ein strafbares Steuerdelikt. (Art. 175 DBG)

Steuerumgehung

Bei der Steuerumgehung hingegen werden der Steuerbehörde alle notwendigen Informationen richtig und vollständig angegeben. Daher wird ein solches Vorgehen in der Regel nicht bestraft, sondern lediglich korrigiert.

Bei der Steuervermeidung werden gewisse legale Methoden verwendet, um weniger Steuern zu bezahlen. Dies kann bspw. ein Einkauf in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die Säule 3a sein, oder aber auch der Unterhalt von Liegenschaften. Dabei handelt es sich um eine legale Verbesserung der Bruttobemessungsgrundlage der Steuern, welche nicht durch die Steuerbehörde korrigiert wird.

Die Steuerumgehung ist kein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Es handelt sich um Massnahmen, die einzig dem Zweck dienen, Steuern zu sparen. So wird statt einer steuerpflichtigen Transaktion ein Umweg über mehrere steuerfreie Transaktionen gewählt. Bei Vorliegen einer solchen Umgehung der Steuern wird eine Korrektur durch die Steuerbehörden vorgenommen und folglich eine Nachsteuer erhoben.

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