Selbstanzeige

Die straflose Selbstanzeige steht dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Steuerstrafrechts einmal im Leben zur Verfügung. Dies bedeutet, dass eine Steuerhinterziehung nicht bestraft wird und nur Nachsteuern und Zinsen zu bezahlen sind. Bei jeder weiteren Selbstanzeige kann die Busse auf einen Fünftel des hinterzogenen Steuerbetrags herabgesetzt werden.

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Steuerumgehung

Die Steuerumgehung ist kein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Es handelt sich um Massnahmen, die einzig dem Zweck dienen, Steuern zu sparen. So wird statt einer steuerpflichtigen Transaktion ein Umweg über mehrere steuerfreie Transaktionen gewählt. Bei Vorliegen einer solchen Umgehung der Steuern wird eine Korrektur durch die Steuerbehörden vorgenommen.

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