Kreditkartenmissbrauch: 1. Anklage wegen weltweitem Phishing

Als Phishing (Wortmischung aus „Password“, „Harvesting“ und „Fishing“) wird das täuschende Verhalten von Betrügern bezeichnet, die an den vertraulichen Daten von ahnungslosen Benutzern interessiert sind. Die Täter erhalten diese vertraulichen Daten durch den betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, d.h. die Opfer werden dahingehend getäuscht, als dass sie aufrund eines Irrtums ihre Kontoinformationen und Zugangsdaten preisgeben.

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Social Media: Was gilt als öffentliche Radarwarnung?

Eine öffentliche Radarwarnung auf Facebook und überhaupt mittels Social Media ist strafbar. «Öffentlich» wird je nach Kanton anders definiert, so im Kanton Zürich beispielsweise ab 30 Personen im Zielpublikum. Im Ergebnis besteht Rechtsunsicherheit und wer nicht gebüsst werden möchte, muss vollständig auf eigene Radarwarnungen verzichten. Immerhin sind bei Ersttäterinnen und Ersttätern sind die strafrechtlichen Folgen überschaubar: Es drohen meistens Busse und Verfahrenskosten von einigen hundert Franken, zudem gibt es bei einer solchen Bestrafung keinen Strafregistereintrag.

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Schwere Körperverletzung

Als schwere Körperverletzung gilt die Zufügung einer schweren Schädigung am Körper oder an der Gesundheit. Das Gesetz nennt exemplarisch Tatbestände, welche als schwere Körperverletzung gelten. Dazu zählen das Zufügen einer lebensgefährlichen Verletzung, die Verstümmelung des Körpers, die Zerstümmelung oder unbrauchbar machen wichtiger Organe (bspw. Augen oder Ohren) oder eines Glieds (bspw. Hände oder Füsse), die Zufügung bleibender Nachteile, wie Gebrechlichkeit, Arbeitsunfähigkeit, Drogensucht, dauernde Krankheit oder Geisteskrankheit, die arge und bleibende Entstellung des Gesichts sowie eine andere schwere Schädigung. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, welches mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft wird.

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Mord

Ein Mord (Art. 112 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich und in besonderer Skrupellosigkeit handelt. Ein Mord wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren oder einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bestraft.

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Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – was bedeutet dies für kriminelle Ausländer?

Mit der Ablehnung der DSI tritt per 1. Oktober 2016 die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft. Dieses sieht einen Katalog an Straftaten vor, welche zu einer obligatorischen Landesverweisung führen, sofern nicht ausnahmsweise die Härtefallklausel zur Anwendung kommt. Die rechtskräftig verurteilten ausländischen Straftäter verbüssen daher zuerst ihre Strafe in der Schweiz und werden anschliessend des Landes verwiesen, da diese Straftaten zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts führen.

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Tätlichkeit

Bei einer Tätlichkeit erfolgt eine vorübergehende, geringfügige, harmlose oder unbedeutende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, welche das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass an Übelszuführung überschreitet. Eine Tätigkeit ist eine Übertretung und wird daher mit Busse bestraft. Die Tätlichkeit wird zu einem Offizialdelikt, wenn der Täter wiederholt eine Tätlichkeit an Schutzbefohlenen oder Lebenspartnern begeht.

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Vorsätzliche Tötung

Eine vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich handelt. Eine vorsätzliche Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bestraft

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Einfache Körperverletzung

Als einfache Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bei einem leichten Fall kann die Strafe gemildert werden und bei einem qualifizierten Fall (Einsatz von Gift, Waffen oder gefährlichem Gegenstand sowie bestimmten Opfertypen) wird die Tat zu einem Offizialdelikt.

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Totschlag

Ein Totschlag (Art. 113 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt, sofern er dabei mindestens eventualvorsätzlich handelt und dabei unter grosser seelischer Belastung oder in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung handelt. Ein Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

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Fahrlässige Körperverletzung

Als fahrlässige Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit, wobei die Folge des Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen wird. Von einer Pflichtwidrigkeit wird gesprochen, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Handelt es sich um einen schweren Fall, so wird aus dem Antragsdelikt ein Offizialdelikt.

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