Steuerbetrug

Steuerbetrug begeht laut Art. 186 DBG bzw. Art. 59 StHG, wer zur Begehung von Steuerhinterziehung vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung gebraucht. Ein Steuerbetrug geht daher meist mit einer Steuerhinterziehung einher. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und wird mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft.

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Wechselbetreibung

Für Forderungen, die sich auf einen Wechsel oder Check gründen, kann, auch wenn sie pfandgesichert sind, beim Betreibungsamten die Wechselbetreibung verlangt werden.

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