Selbstanzeige

Die straflose Selbstanzeige steht dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Steuerstrafrechts einmal im Leben zur Verfügung. Dies bedeutet, dass eine Steuerhinterziehung nicht bestraft wird und nur Nachsteuern und Zinsen zu bezahlen sind. Bei jeder weiteren Selbstanzeige kann die Busse auf einen Fünftel des hinterzogenen Steuerbetrags herabgesetzt werden.

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Steuerstrafrecht – Umfassende Übersicht zum Schweizer Steuerstrafrecht

Im Schweizer Steuerstrafrecht können Verhaltenspflichten des Steuerpflichtigen erzwungen werden. Während in der Schweiz die Steuervermeidung legal ist, hat die Steuerumgehung eine Nachsteuer zur Folge. Führen unterlassene Angaben zu einer zu tiefen oder unterlassenen Deklaration, so spricht von einer Steuerhinterziehung. Werden zur Steuerhinterziehung gefälschte Urkunden verwendet, so handelt es sich um einen strafbaren Steuerbetrug. Die Steuerhinterziehung und -betrug haben eine Nach- und Strafsteuer zur Folge, ausser es handelt sich um eine straflose Selbstanzeige.

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