Kapitalleistung oder Rente

Die Leistungen der Pensionskasse werden in der Regel in Form einer Rente ausbezahlt. Je nach dem kann das angehäufte Kapital jedoch auch ganz oder zum Teil als Kapitalleistung ausbezahlt werden. Es kommt dabei auf die Bestimmungen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung an. Je nach Situation macht es mehr Sinn, sich für eine Kapitalleistung statt für eine Rente zu entscheiden.

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Steuervermeidung

Eine Steuerverminderung geschieht beispielsweise durch die Einzahlung von Geldern an die Pensionskasse oder an die Säule 3a. Da die Bemessungsgrundlage dadurch verbessert wird, sind weniger Steuern zu bezahlen. Es handelt sich hier um eine völlig legale Methode, das besteuerbare Einkommen zu verringern.

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Steuerbefreiung

Von der Steuerpflicht sind nach (Art. 56 DBG) u.a. der Bund und seine Anstalten, die Kantone und ihre Anstalten, die Gemeinden sowie Pensionskassen.

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