Billag – Entscheid: Gemeinden im Zugzwang – MwSt zurückfordern!

Im Falle der Mediengebühr führten zur Verneinung der MwSt-Pflicht der nicht vorhandene Leistungsaustausch zwischen der Billag und dem Gebührenzahler. Hoheitliche Gebühren ohne Leistungsaustausch sind daher nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es empfiehlt sich also, besonders die Gemeindesteuerrechnungen zu analysieren. Hier dürfte der eine oder andere Betrag nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

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Steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten

Bei der direkten Bundessteuer gelten seit Januar 2016 für die steuerliche Abzugsfähigkeit berufsorientierter Aus-, Weiterbildungs-, und Umschulungskosten einheitliche Regeln: Bis zum Betrag von 12’000 Franken können die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, abgezogen werden – vorausgesetzt ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II liegt vor, oder das 20. Lebensjahr ist vollendet und es handelt sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II. Die Kantone haben für die Kantonssteuer alle ihre eigenen Regelungen.

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Pendlerabzug: Steuererhöhung ab 2016

Mit dem Gesetz zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) wird der Pendlerabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3’000 Franken begrenzt. Viele Kantone haben daraufhin ihren Abzug ebenfalls begrenzt. Die Finanzdirektorenkonferenz schlägt zudem vor, die Nutzung des Geschäftsautos für den Arbeitsweg als steuerbares Einkommen zu versteuern, falls es den Betrag von 3’000 Franken überschreitet.

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Heiratsstrafe

Wenn beide Partner in einer Ehe berufstätig sind, so kann sich dies in vielen Fällen steuerlich nachteilig auswirken. Es scheint aus der Perspektive des Steuerzahlers erst einmal verlockender zu sein, sich nicht zu verheiraten, um der „Heiratsstrafe“ zu entgehen. Allerdings treffen die Nachteile nicht alle Ehepaare. Besonders solche mit niedrigem Einkommen sind häufig sogar besser gestellt als Konkubinatspaare. Des Weiteren bestehen Möglichkeiten, die Steuerprogression und somit die Heiratsstrafe zu verringern.

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Schweizer Geschäftsfahrzeug in der EU

Die private Nutzung eines Schweizer Geschäftsfahrzeugs in der EU ist verboten, wenn es ein Geschäftsfahrzeug ist. Handelt es sich um Angestellte in höheren Positionen, so gilt das Verbot absolut. Aus diesem Grund müssen berufliche Fahrten ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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Privatanteil Geschäftsfahrzeug

Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Geschäftswagen sowohl für private wie auch für geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt (gemischte Nutzung), so wird ihm dafür ein Privatanteil angerechnet. Dieser Privatanteil kann mittels zwei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden: Der effektiven Methode oder der pauschalen Methode. Der Privatanteil muss als Einkommen versteuert werden.

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Familienbesteuerung

Die Familienbesteuerung ist insofern problematisch, als dass die Einkommen beider Ehegatten wegen der Steuerprogression zu insgesamt höheren Steuerabgaben führt, als wenn beide getrennt besteuert würden. Es gibt aber auch Vorteile, wie beispielsweise die Aufhebung der steuerlichen Schranken innerhalb der Familie.

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Erbschaftssteuerreform – Initiative zur Erbschaftssteuer

Am 14. Juni 2015 wird mit einer Volksabstimmung zur Erbschaftssteuerreform entschieden, ob eine nationale Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer eingeführt werden soll. Die Einnahmen gingen zu 2/3 zweckgebunden an die AHV und zu 1/3 an die Kantone. Für Erbschaften ist ein Freibetrag von 2 Millionen Franken vorgesehen und für Gelegenheitsgeschenke ein Freibetrag von 20’000 Franken pro Jahr und beschenkter Person. Für Ehegatten sind diese Zuwendungen steuerfrei und für alle anderen Personen würde ein Steuersatz von 20% gelten.

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Einkaufstourismus – Import, Mehrwertsteuer und Zoll

Beim Einkaufstourismus profitiert der Schweizer von tieferen Preisen im Ausland. Führt er die Produkte dann aber in die Schweiz ein, so kann er die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern. Erst ab einem Betrag von 300 Franken pro Person muss er danach in der Schweiz die Mehrwertsteuer abliefern. Für gewisse Produkte wie Fleisch, Alkohol oder Zigaretten gibt es zudem Freimengen. Bei deren Überschreitung werden Zollabgaben fällig. Die Bussen beim Verschweigen sind sehr hoch.

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