Billag – Entscheid: Gemeinden im Zugzwang – MwSt zurückfordern!

Im Falle der Mediengebühr führten zur Verneinung der MwSt-Pflicht der nicht vorhandene Leistungsaustausch zwischen der Billag und dem Gebührenzahler. Hoheitliche Gebühren ohne Leistungsaustausch sind daher nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es empfiehlt sich also, besonders die Gemeindesteuerrechnungen zu analysieren. Hier dürfte der eine oder andere Betrag nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

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Energiesteuer statt Mehrwertsteuer

Mit der Energiesteuer sollte die Mehrwertsteuer abgelöst werden. Mit der Energiesteuer (3,9% vom BIP) würde der Verbrauch von nicht-erneuerbarer Energie besteuert, was u.a. zu einem erheblichen Anstieg des Benzinpreises geführt hätte. Durch die Aufhebung der Mehrwertsteuer sollten dafür die Konsumgüter günstiger werden.

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Einkaufstourismus – Import, Mehrwertsteuer und Zoll

Beim Einkaufstourismus profitiert der Schweizer von tieferen Preisen im Ausland. Führt er die Produkte dann aber in die Schweiz ein, so kann er die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern. Erst ab einem Betrag von 300 Franken pro Person muss er danach in der Schweiz die Mehrwertsteuer abliefern. Für gewisse Produkte wie Fleisch, Alkohol oder Zigaretten gibt es zudem Freimengen. Bei deren Überschreitung werden Zollabgaben fällig. Die Bussen beim Verschweigen sind sehr hoch.

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