Geplante Massenentlassung bei der SBB – wer schützt die Arbeitnehmer?

Der Gesetzgeber schreibt den Unternehmen ein Verfahren vor, welches diese zwingend einzuhalten haben, sobald eine bestimmte Anzahl Kündigungen innert einer kurzen Zeitdauer beabsichtigt ist. Ziel soll sein, Lösungen zu finden, um sämtliche oder zumindest ein Teil der Arbeitsplätze zu erhalten. Die Grenze findet der im Gesetz vorgesehene sozialpolitische Arbeitnehmerschutz darin, dass sich der einzelne Angestellte kaum gegen die beabsichtigte Beendigung seines Anstellungsverhältnisses zur Wehr setzen kann. Durchschreitet die Firma das für Massenentlassungen vorgesehene Verfahren, sind die trotzdem ausgesprochenen Kündigungen rechtmässig und die Angestellten stehen auf der Strasse. Selbst wenn der Betrieb die eigentlich zwingenden Verfahrensvorschriften verletzt, sind die Kündigungen wirksam, was für den Betroffenen frustrierend und unverständlich ist. Wenn auch diesfalls die Kündigungen missbräuchlich und entschädigungspflichtig sind, erscheint es fraglich, inwiefern die mögliche Geltendmachung einer Entschädigung durch einen Entlassenen in der Höhe von gerade mal zwei Monatslöhnen tatsächlich geeignet ist, die Unternehmen anzuhalten, die Verfahrensvorschriften einzuhalten. Die Autorin zumindest bezweifelt dies.

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Sozialplan

Je nach Unternehmensgrösse und Anzahl beabsichtigter Kündigungen ist bei Entlassungen ein Sozialplan zu erstellen. Diese Pflicht wird zwangsweise durch ein Schiedsgericht durchgesetzt, sollten sich die Parteien nicht einigen können. Leider gibt es bezüglich der Zählweise der Anzahl Kündigungen Unterschiede zwischen den Bestimmungen zur Massenentlassung und denjenigen zur Sozialplanpflicht. Folglich kann ein Entlassungsvorhaben möglicherweise zwar den Massenentlassungstatbestand nicht erfüllen, dennoch aber eine Sozialplanpflicht auslösen. Hier empfiehlt sich also der Gang zum Experten.

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Kündigung im Arbeitsrecht

Die Voraussetzungen, Fristen und Folgen einer Kündigung hängen davon ab, ob es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis oder um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Nebst den regulären Kündigungen gibt es zudem die fristlose Kündigung (durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), die Kündigung zur Unzeit sowie die missbräuchliche Kündigung. Als Spezialform zur Erhaltung von Arbeitsplätzen gibt es zudem die Änderungskündigung. Scheitert alles, so muss die Massenentlassung zur Anwendung kommen.

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