Repartition

Mit der Repartition werden die kantonalen Unterschiede in der Bewertung der Liegenschaften zu Steuerzwecken ausgeglichen.

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Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren

Nach Schweizer Steuerrecht werden die ausgeschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften auf Stufe der ausschüttenden Gesellschaft mit der Gewinnsteuer und auf Stufe der empfangenden natürlichen Personen mit der Einkommenssteuer erfasst. Infolgedessen wird der Unternehmensgewinn steuerlich zweifach erfasst. Diese zweifache steuerliche Belastung wird auch wirtschaftliche Doppelbelastung genannt. Diese wirtschaftliche Doppelbelastung kann durch das sog. Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren gemindert werden.

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Erbschaftssteuer

Mit der kantonalen Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden. Die Erbschaftssteuer wird von denjenigen Personen entrichtet, die den Nachlass ganz oder teilweise übernommen haben (Erben). Die Steuerpflicht besteht in dem Kanton, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte oder in dem Grundstücke oder Rechte an diesen übergehen. Die Pflicht zur Entrichtung der Erbschaftssteuer betrifft dabei alle Erben, unabhängig vom eigenen Wohnsitz.

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Steuerfreie Einkünfte

Nicht alle Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer, wie bspw. der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.

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Einkommenssteuer

Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte von natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz.

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Schenkungssteuer

Mit der kantonalen Schenkungssteuer kann der Vermögensübergang zu Lebzeiten auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden.

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Quellensteuer

Die Quellensteuer tritt oft bei Ausländern an die Stelle der im ordentlichen Verfahren zu veranlagenden Steuern.

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Vermögenssteuer

Die Kantone und Gemeinden besteuern das Vermögen natürlicher Personen mit der Vermögenssteuer. Der Bund verzichtet auf eine Besteuerung des Vermögens.

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