Dividende

Unter einer Dividende versteht man den Teil des Bilanzgewinns, welcher an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Ausschüttung von Dividenden kann durch die Aktionäre in der Generalversammlung beschlossen werden. Steuerlich gibt es gewisse Erleichterungen für Dividendenempfänger, damit die Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

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Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren

Nach Schweizer Steuerrecht werden die ausgeschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften auf Stufe der ausschüttenden Gesellschaft mit der Gewinnsteuer und auf Stufe der empfangenden natürlichen Personen mit der Einkommenssteuer erfasst. Infolgedessen wird der Unternehmensgewinn steuerlich zweifach erfasst. Diese zweifache steuerliche Belastung wird auch wirtschaftliche Doppelbelastung genannt. Diese wirtschaftliche Doppelbelastung kann durch das sog. Teilsatz- und Teilbesteuerungsverfahren gemindert werden.

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Dividendenbesteuerung

Die Dividendenbesteuerung erfolgt auf Stufe der ausschüttenden Gesellschaft mittels der Gewinnsteuer und beim Empfänger mittels Einkommens-/Gewinnsteuer.

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Gemischte Gesellschaft

Eine gemischte Gesellschaft hat überwiegend auslandsbezogene Geschäftstätigkeiten und übt in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit aus.

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