Erbplanung

Mit der kantonalen Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden. Am 14. Juni 2015 wird in der Schweiz über die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer abgestimmt.

Steuerpflichtige Personen

Die Erbschaftssteuer wird von denjenigen Personen entrichtet, die den Nachlass ganz oder teilweise übernommen haben (Erben).

Ort der Steuererhebung

Die Steuerpflicht besteht in dem Kanton, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte oder in dem Grundstücke oder Rechte an diesen übergehen. Die Pflicht zur Entrichtung der Erbschaftssteuer betrifft dabei alle Erben, unabhängig vom eigenen Wohnsitz.

Mit der Erbschaftssteuer wird jeder Vermögenserwerb von Todes wegen besteuert. Dazu gehören sowohl die vererbbaren Vermögenswerte sowie die der Ausgleichung unterliegenden Erbvorbezüge nach Abzug der Schulden des Erblassers sowie die Erbgangsschulden (bspw. Kosten für Begräbnis).

Grundsatz

Der steuerliche Anspruch auf die Erbschaftssteuer entsteht im Zeitpunkt des unentgeltlichen Vermögenserwerbs, d.h. am Todestag des Erblassers.

Bedingung oder Auflage

Bei Vermögensanfällen unter Bedingungen oder Auflagen entsteht der steuerliche Anspruch erst im Zeitpunkt der Erfüllung der Bedingungen oder Auflagen.

Nacherbeneinsetzung

Bei der Nacherbeneinsetzung wird zudem auf die Beendigung der Vorerbenschaft abgestellt.

Grundsatz

Das übertragene Vermögen wird zum Verkehrswert im Zeitpunkt des Vermögenserwerbs bemessen.

Wertpapiere

Werden Wertpapiere übertragen, so gelten die Kurswerte, oder alternativ die Schätzwerte bei fehlenden Kurswerten.

Schulden

Der Erbberechtigte darf vom erworbenen Vermögenswert die Erbschaftsschulden und Erbgangsschulden abziehen.

Steuerfreibeträge

Viele Kantone kennen zudem Steuerfreibeträge, die abhängig vom Verwandschaftsgrad sind. Die Steuerfreibeträge vermindern das zu versteuernde Erbe. Zudem sind Erbschaften an Ehegatten und direkte Nachkommen oftmals steuerbefreit oder werden zumindest niedriger besteuert.

Höhe der Steuer

Die Erbschaftssteuer berechnet sich nach dem Verwandschaftsgrad und der Höhe des Vermögensanfalls. Die Erbschaftssteuer ist progressiv ausgestaltet.

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