Ordentliche Revision

Publikumsgesellschaften, sowie andere wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, müssen sich der ordentlichen Revision unterziehen. Diese wird je nach dem durch eine staatliche Revisionsstelle oder einen zugelassenen Experten vorgenommen. Diese müssen ihr Prüfungsurteil objektiv und unabhängig bilden. Es folgt eine Berichterstattung an Verwaltungsrat und Generalversammlung, sowie im Falle der Aufdeckung einer Unstimmigkeit eine Anzeige.

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Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften

Die korrekte Bewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten stellt eine Herausforderung dar, da sie zwar vorsichtig erfolgen muss, jedoch eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht verhindern darf. Bei den Aktiven wird zwischen der Ersterfassung und der Folgebewertung unterscheiden, wobei es spezielle Bewertungsvorschriften für Aktiven mit Marktpreisen sowie für Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen gibt. Um das Alter und die Nutzung abzubilden, sind Abschreibungen und Wertberichtigungen zulässig. Die Bewertung von Passiven, d.h. Verbindlichkeiten und Rückstellungen, hat ebenfalls eigene Bewertungsvorschriften.

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Stiftung

Stiftungen sind Einrichtungen, welche mit einem bestimmten Vermögen einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen. Grundsätzlich wird zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Stiftungen unterschieden.

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Eigenmietwert

Wer in einer Wohnung oder in einem Haus wohnt, das ihm selber gehört, der muss den so genannten „Eigenmietwert“ versteuern. Die Höhe des Eigenmietwerts beträgt 60-70% des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt als Miete bezahlen müsste. Gleichzeitig können dafür Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Liegenschaftssteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

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Lagebericht

Mit der Revision des Rechnungslegungsrechts müssen Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, zusätzlich zur Jahresrechnung eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht erstellen. Der Lagebericht hat sowohl eine Rechenschafts- und Informationsfunktion, als auch eine Ergänzungsfunktion. Der Lagebericht hat 6 Themen, wie die Risikobeurteilung und Zukunftsaussichten, die mindestens behandelt werden müssen. Der Lagebericht im Konzern fingiert ein einziges Unternehmen. Desweitern darf der Jahresbericht der Jahresrechnung nicht widersprechen.

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Lohnverzug des Arbeitgebers – muss ich weiterarbeiten?

Wenn ein Arbeitgeber den Lohn eines Angestellten nicht rechtzeitig bezahlt, so befindet er sich im Lohnverzug. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um seinen Lohn zu erhalten. Ebenso steht ihm unter gewissen Voraussetzungen die fristlose Kündigung offen.

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Haushaltsangestellte – Muss ich meine Putzfrau versteuern?

Wer darüber nachdenkt, eine/n Haushaltsangestellte/n zu beschäftigen, sollte sich genau informieren über Themen wie Mindestlohn, Unfall- und Sozialversicherung, Krankheit und Schäden. Auch die Quellensteuer muss beachtet werden. Es kann unter Umständen teuer werden, wenn dies nicht genügend abgeklärt wird.

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Handelsrechtliche Gliederungsvorschriften

Mit der Revision des Rechnungslegungsrechts wurden u.a. die handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften überarbeitet. Zum einen wird der Aufbau der Bilanz vorgeschrieben, als auch die Mindestgliederungsvorschriften der Bilanz. Desweiteren wird die Mindestgliederung der Erfolgsrechnung für die Produktionserfolgsrechnung (sog. Gesamtkostenverfahren) und die Absatzerfolgsrechnung (sog. Umsatzkostenverfahren) vorgeschrieben. Neu gibt es für die meisten Unternehmen einen Zwang zur Erstellung eines Anhangs.

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Kapitalleistung oder Rente

Die Leistungen der Pensionskasse werden in der Regel in Form einer Rente ausbezahlt. Je nach dem kann das angehäufte Kapital jedoch auch ganz oder zum Teil als Kapitalleistung ausbezahlt werden. Es kommt dabei auf die Bestimmungen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung an. Je nach Situation macht es mehr Sinn, sich für eine Kapitalleistung statt für eine Rente zu entscheiden.

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Vertretung urteilsunfähiger Personen

Bei der Vertretung urteilsunfähiger Personen handelt es sich um eine Regelung für den Fall, dass eine Person urteilsunfähig wird und weder ein Vorsorgeauftrag noch eine Patientenverfügung verfasst wurde. Es ist gesetzlich geregelt, welche Person/en in solchen Fällen zur Vertretung berechtigt ist/sind. Die Regeln umfassen sowohl allgemeine rechtliche Angelegenheiten sowie auch die Entscheidungsberechtigung falls medizinische Eingriffe notwendig sind. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch dann, wenn der Wille nicht vorher niedergeschrieben wurde, so gut wie möglich durch eine nahestehende Person gewahrt wird.

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