Schweizer Geschäftsfahrzeug in der EU

Die private Nutzung eines Schweizer Geschäftsfahrzeugs in der EU ist verboten, wenn es ein Geschäftsfahrzeug ist. Handelt es sich um Angestellte in höheren Positionen, so gilt das Verbot absolut. Aus diesem Grund müssen berufliche Fahrten ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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Privatanteil Geschäftsfahrzeug

Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Geschäftswagen sowohl für private wie auch für geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt (gemischte Nutzung), so wird ihm dafür ein Privatanteil angerechnet. Dieser Privatanteil kann mittels zwei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden: Der effektiven Methode oder der pauschalen Methode. Der Privatanteil muss als Einkommen versteuert werden.

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Rückwirkung in der Erbschaftssteuerinitiative

Am 14. Juni 2015 hat das Volk zu entscheiden, ob eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt werden soll. Die Erbschaftssteuerreform enthält einige kontroverse Bestimmungen. Hierzu gehört insbesondere die rückwirkende Besteuerung von Schenkungen ab Fr. 20’000 zu einem Steuersatz in Höhe von 20%. Die Rückwirkungsklausel soll verhindern, dass die Erbschaftssteuerreform mittels Schenkungen vor dem Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen umgangen wird. Die Rückwirkungsklausel will bereits verwirklichte Sachverhalte nachträglich der neuen Steuer unterstellen.

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Familienbesteuerung

Die Familienbesteuerung ist insofern problematisch, als dass die Einkommen beider Ehegatten wegen der Steuerprogression zu insgesamt höheren Steuerabgaben führt, als wenn beide getrennt besteuert würden. Es gibt aber auch Vorteile, wie beispielsweise die Aufhebung der steuerlichen Schranken innerhalb der Familie.

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Eigenmietwert

Wer in einer Wohnung oder in einem Haus wohnt, das ihm selber gehört, der muss den so genannten „Eigenmietwert“ versteuern. Die Höhe des Eigenmietwerts beträgt 60-70% des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt als Miete bezahlen müsste. Gleichzeitig können dafür Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Liegenschaftssteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

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Erbschaftssteuerreform – Initiative zur Erbschaftssteuer

Am 14. Juni 2015 wird mit einer Volksabstimmung zur Erbschaftssteuerreform entschieden, ob eine nationale Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer eingeführt werden soll. Die Einnahmen gingen zu 2/3 zweckgebunden an die AHV und zu 1/3 an die Kantone. Für Erbschaften ist ein Freibetrag von 2 Millionen Franken vorgesehen und für Gelegenheitsgeschenke ein Freibetrag von 20’000 Franken pro Jahr und beschenkter Person. Für Ehegatten sind diese Zuwendungen steuerfrei und für alle anderen Personen würde ein Steuersatz von 20% gelten.

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Energiesteuer statt Mehrwertsteuer

Mit der Energiesteuer sollte die Mehrwertsteuer abgelöst werden. Mit der Energiesteuer (3,9% vom BIP) würde der Verbrauch von nicht-erneuerbarer Energie besteuert, was u.a. zu einem erheblichen Anstieg des Benzinpreises geführt hätte. Durch die Aufhebung der Mehrwertsteuer sollten dafür die Konsumgüter günstiger werden.

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Einkaufstourismus – Import, Mehrwertsteuer und Zoll

Beim Einkaufstourismus profitiert der Schweizer von tieferen Preisen im Ausland. Führt er die Produkte dann aber in die Schweiz ein, so kann er die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern. Erst ab einem Betrag von 300 Franken pro Person muss er danach in der Schweiz die Mehrwertsteuer abliefern. Für gewisse Produkte wie Fleisch, Alkohol oder Zigaretten gibt es zudem Freimengen. Bei deren Überschreitung werden Zollabgaben fällig. Die Bussen beim Verschweigen sind sehr hoch.

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