Steuerruling

Mit einem Steuerruling wird ein bindender behördlicher Vorentscheid eingeholt, bei welchem die Steuerbehörden die Steuerfolgen eines bestimmten Rechtsgeschäfts bestätigen. Mit einem Steuerruling kann jedoch kein Gesetz umgangen oder Steuerverträge geschlossen werden. Steuerrulings sind kostengünstig und sollten durch einen Rechtsanwalt erstellt werden.

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Sitzgesellschaften

Als Sitzgesellschaften gelten u.a. juristische Personen, die kein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.

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Beteiligungsabzug

Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn.

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Steuerbefreiung

Von der Steuerpflicht sind nach (Art. 56 DBG) u.a. der Bund und seine Anstalten, die Kantone und ihre Anstalten, die Gemeinden sowie Pensionskassen.

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Umstrukturierung

Stille Reserven werden bei einer Umstrukturierung nicht besteuert, soweit die Steuerpflicht fortbesteht und die massgeblichen Werte übernommen werden.

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Domizilgesellschaft

Eine Domizilgesellschaft verfügt über keine Geschäftsaktivität in der Schweiz, sondern beschränkt sich auf die Verwaltungstätigkeit (von Beteiligungen).

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Gewinnsteuer

Der Bund, die Kantone und die Gemeinden besteuern den Gewinn juristischer Personen mit der Gewinnsteuer.

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Gemischte Gesellschaft

Eine gemischte Gesellschaft hat überwiegend auslandsbezogene Geschäftstätigkeiten und übt in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit aus.

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