Bonus und Gratifikation

Eine Gratifikation liegt im freiem Ermessen des Arbeitgebers, kann jedoch bei langjähriger, regelmässiger und vorbehaltloser Ausrichtung einklagbar werden. Der Bonus kann entweder Gratifikation oder Lohnbestandteil sein. Ein zwingender Anspruch auf Bonus liegt vor, wenn der Bonus entweder ein Lohnbestandteil ist, oder eine zugesicherte oder über drei Jahre vorbehaltlos ausbezahlte Gratifikation darstellt. Bei einer treuwidrigen Vereitelung des Bonusanspruches bleibt dieser bestehen. Der vereinbarte 13. Monatslohn ist ein Lohnbestandteil und daher zwingend.

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Lohnverzug des Arbeitgebers – muss ich weiterarbeiten?

Wenn ein Arbeitgeber den Lohn eines Angestellten nicht rechtzeitig bezahlt, so befindet er sich im Lohnverzug. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um seinen Lohn zu erhalten. Ebenso steht ihm unter gewissen Voraussetzungen die fristlose Kündigung offen.

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13. Monatslohn

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Wurde dieser jedoch vertraglich vereinbart, so ist dieser bedingungslos geschuldet. Die Streichung des 13. Monatslohns benötigt zudem eine Vertragsänderung durch gegenseitiges Einvernehmen (Art. 115 OR)oder einer Änderungskündigung.

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Probezeit

Wird keine Probezeit vereinbart, so legt das Gesetz fest, dass sie einen Monat beträgt. Der Arbeitgeber kann aber auch ganz auf die Probezeit verzichten. Ist die Probezeit aufgrund von Krankheit oder Unfall verkürzt, so wird sie dementsprechend verlängert. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden.

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Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber braucht eine unverzügliche Kündigungserklärung und das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Erfolgt die Entlassung gerechtfertigt, so hat der Arbeitnehmer Schadenersatz zu leisten. War die Entlassung hingegen ungerechtfertigt, so hat der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch im Umfang der ordentlichen Kündigungsfrist sowie einen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen.

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Arbeitskampf

Die absolute Friedenspflicht ist die Regel, weshalb der Arbeitskampf als ultima ratio gilt. Als Arbeitskampf gilt der Streik und die Aussperrung.

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Kündigung zur Unzeit

Eine Kündigung zur Unzeit ist eine Kündigung, die in einer gesetzlichen Sperrfrist vorgenommen wird. Eine solche Kündigung ist nichtig, weshalb der betroffene Arbeitsvertrag ohne Weiteres bestehen bleibt. Sperrfristen kennen Arbeitnehmer, die obligatorischen Militär- oder Schutzdienst, bzw. Zivildienst leisten, Schwangere und unverschuldet Verunfallte und Kranke. Zugunsten des Arbeitgebers gibt es ebenfalls Sperrfristen, wenn dieser an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert ist und der befähigte und beauftragte Arbeitnehmer genau dann kündigen will.

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Pacht

Bei der Pacht wird eine nutzbare Sache oder Recht zum Gebrauch sowie deren Früchte gegen einen Pachtzins überlassen.

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