Im Bereich der öffentlichen Abgaben wird zwischen Steuern und Kausalabgaben unterschieden.

Steuern sind bedingungslos geschuldete öffentliche Abgaben, die aufgrund der Gebietshoheit des Gemeinwesens , jedoch ohne Gewährung eines individuellen Anspruchs auf Gegenleistung zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden. Es wird dabei zwischen Fiskalsteuern, d.h. allgemeinen Steuern und Zwecksteuern, sowie Lenkungssteuern unterschieden:

  • Eine allgemeine Steuer hat einzig und allein zum Zweck, Einnahmen für das Gemeinwesen zu generieren.
  • Eine Zwecksteuer wird für die Finanzierung bestimmter öffentlicher Aufgaben erhoben.
  • Eine Lenkungssteuer soll nebst Einnahmen zu generieren, primär das Verhalten des Abgabepflichtigen beeinflussen (bspw. Tabaksteuer).

Kausalabgaben sind Abgaben, die aufgrund einer konkreten Leistung des Gemeinwesens an das Individuum geschuldet sind. Es werden dabei zwischen Gebühren, Vorzugslasten und Ersatzabgaben unterschieden:

  • Eine Gebühr ist eine Entschädigung für eine bestimmte Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, welche durch den Abgabgepflichtigen ausgelöst wird (bspw. Kopiergebühren) oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung erhoben wird (bspw. Anschlussgebühren für die Kanalisation).
  • Vorzugslasten sind Abgaben, welche einen Wertzuwachs besteuern, welche durch eine Handlung durch den Staat verursacht wurden und nicht auf ein Verhalten des Abgabepflichtigen zurückzuführen sind (bspw. Umzonungen durch die Gemeinde).
  • Ersatzgaben sind Abgaben für nicht erfüllte Naturallasten (bspw. Nichterfüllen der Militärdienstpflicht).
Gemengsteuern sind eine Mischung aus Kausalabgaben und Steuern, da sie teilweise ein Entgelt für Leistungen des Gemeinwesens darstellen, zudem aber auch teilweise gegenstandslos geschuldet sind (bspw. Hundesteuer).

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