Die Hausratversicherung deckt die Schäden an Gegenständen im Hause, welche nicht Gebäudebestandteile oder bauliche Einrichtungen sind.  
Bei der Hausratversicherung handelt sich um eine sog. Pauschalversicherung. Je nach Vereinbarung sind Feuer- (inkl. Elementarschäden), Wasser-, Diebstahl- und Glasschäden gedeckt.
In einem Schadensfall ist bei der Hausratversicherung als Ersatzwert in der Regel die Kosten für eine Neuanschaffung (Neuwert) vorgesehen.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist zwar freiwillig, jedoch aber empfehlenswert.
Die Versicherungssumme sollte laufend an die Geldentwertung oder im Falle von Neuanschaffungen angepasst werden, da sonst eine Unterversicherung entsteht.
Herr Meier hat eine Hausratversicherung inkl. Abdeckung für Elementarschäden abgeschlossen. Im Zusammenhang mit einem Sturm stürzt ein Baum auf die Mietwohnung und zertrümmert nebst der Fensterscheibe auch den Glastisch im Esszimmer. Der Glastisch ist über die Hausratversicherung mit Elementarschäden-Zusatzversicherung abgedeckt, das Fenster hingegen über die Gebäudeversicherung des Vermieters.

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