Pensionskassen-Beitragspflicht

Die berufliche Vorsorge ist eine Ergänzung zu AHV und IV. Pensionäre sollen aus diesen Versicherungen eine Rente erhalten. Der Pensionskassen Beitragspflicht ist während der Erwerbstätigkeit zu erfüllen, um eben diese Rente zu sichern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag je hälftig. Selbständige können freiwillig in die BV einzahlen. Auch Arbeitslose sind verpflichtet, BVG-Beiträge zu bezahlen.

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Kapitalleistung oder Rente

Die Leistungen der Pensionskasse werden in der Regel in Form einer Rente ausbezahlt. Je nach dem kann das angehäufte Kapital jedoch auch ganz oder zum Teil als Kapitalleistung ausbezahlt werden. Es kommt dabei auf die Bestimmungen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung an. Je nach Situation macht es mehr Sinn, sich für eine Kapitalleistung statt für eine Rente zu entscheiden.

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