Hinterlassenenrente

Eine Hinterlassenenrente kann im Falle des Todes des Ehepartners oder eines Elternteils bezahlt werden, falls ein Anspruch darauf besteht. Der Zweck der Hinterlassenenrente ist es, zu verhindern, dass die Hinterlassenen Geldnöte erleiden müssen. Die Regelungen unterscheiden sich bei Witwen, Witwern und Waisen. Die genaue Berechnung der Rentenhöhe erfolgt individuell nach gewissen Berechnungsgrundlagen.

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AHV-Beitragspflicht

Die AHV-Beitragspflicht ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt. Das heisst, dass sich die Höhe der Beiträge unterschiedlich berechnen und ab unterschiedlichem Alter zu entrichten sind. Es ist wichtig zu vermeiden, dass Beitragslücken entstehen, da dies eine verkürzte Rente zur Folge haben könnte. Daher sollte man stets den Überblick behalten, ob immer alle Zahlungen korrekt vorgenommen wurden.

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