BVG-Leistungen an Lebenspartner

Die testamentarische Einsetzung als Alleinerbin reicht nicht aus, um einen berufsvorsorglichen Begünstigungswillen anzunehmen. Die berufliche Vorsorge steht vollständig ausserhalb des Erbrechts. Eine explizite Begünstigungserklärung ist unverzichtbar.

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