Pensionskassen-Beitragspflicht

Die berufliche Vorsorge ist eine Ergänzung zu AHV und IV. Pensionäre sollen aus diesen Versicherungen eine Rente erhalten. Der Pensionskassen Beitragspflicht ist während der Erwerbstätigkeit zu erfüllen, um eben diese Rente zu sichern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag je hälftig. Selbständige können freiwillig in die BV einzahlen. Auch Arbeitslose sind verpflichtet, BVG-Beiträge zu bezahlen.

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AHV-Beitragspflicht

Die AHV-Beitragspflicht ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt. Das heisst, dass sich die Höhe der Beiträge unterschiedlich berechnen und ab unterschiedlichem Alter zu entrichten sind. Es ist wichtig zu vermeiden, dass Beitragslücken entstehen, da dies eine verkürzte Rente zur Folge haben könnte. Daher sollte man stets den Überblick behalten, ob immer alle Zahlungen korrekt vorgenommen wurden.

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