Heimat und Wohnsitz

Die Heimat einer Person bestimmt sich nach ihrem Bürgerrecht. Der Wohnsitz befindet sich am Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.

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Die gesetzlichen Erben

Das gesetzliche Erbrecht folgt der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, wobei das Erbrecht durch gesetzliche Pflichtteile beschränkt werden kann.

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Wann ist eine Enterbung zulässig?

Der Erblasser darf einem Erben seinen Pflichtteil entziehen, wenn dieser gegen den Erblasser eine schwere Straftat begangen oder seine familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat. Der Enterbungsgrund ist in der letztwilligen Verfügung anzugeben und kann vom Enterbten angefochten werden.

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