Verrechnung

Die Verrechnung ist die Tilgung einer Schuld mittels „Opferung“ einer Forderung. Damit eine Verrechnung ausgeführt werden kann, bedarf es folgender Voraussetzungen: Bestehende Forderungen, Erfüllbarkeit der Hauptforderung, Klagbarkeit und Fälligkeit der Verrechnungsforderung, Gegenseitigkeit der Forderungen, Gegenseitigkeit der Forderungen, keinen Ausschluss der Verrechnung sowie Verrechnungserklärung. Die Wirkungen einer Verrechnung betreffen die Tilgung, Zinsenlauf sowie das Faustpfand.

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Betreibungsbegehren

Das Betreibungsbegehren leitet das Betreibungsverfahren ein. Enthält das Betreibungsbegehren alle benötigten Angaben und sind die Kosten sind vom Gläubiger vorgeschossen worden, so erlässt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl.

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Verzug

Beim Verzug wird zwischen Verzug des Gläubigers, Verzug des Schuldners und anderer Verhinderung der Erfüllung unterschieden.

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