Scheidung und Ehetrennung

Die Ehescheidung kann auf gemeinsames Begehren gerichtlich ausgesprochen werden. Liegt eine Ehetrennung vor, so wird die Ehe nach 2 Jahren geschieden. Bei Unzumutbarkeit jedoch sofort.

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Scheidungsfolgen

Die Scheidungsfolgen betreffen den Namen, die Familienwohnung, das Güter- und Erbrecht, die berufliche Vorsorge, den Unterhalt und die Kinder.

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