Über jede Pfändung wird eine Pfändungsurkunde aufgenommen. Die Pfändungsurkunde bezeichnet den Gläubiger und den Schuldner, den Betrag der Forderung, Tag und Stunde der Pfändung, das gepfändete Vermögen samt deren Schätzung sowie, falls vorhanden, die Ansprüche Dritter.
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Pfändung – Ablauf und Vorgehen
Wenn der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird nach dem Fortsetzungsbegehren die Betreibung auf dem Weg der Pfändung fortgesetzt. Nach der Pfändung erfolgt die Verwertung.
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