Fahrlässige Körperverletzung

Als fahrlässige Körperverletzung gilt die Zufügung einer Schädigung am Körper oder an der Gesundheit, wobei die Folge des Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf nicht Rücksicht genommen wird. Von einer Pflichtwidrigkeit wird gesprochen, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Handelt es sich um einen schweren Fall, so wird aus dem Antragsdelikt ein Offizialdelikt.

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Fahrlässige Tötung

Eine fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt. Die Tötung erfolgt dabei ohne Vorsatz, d.h. fahrlässig. Eine fahrlässige Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

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Irrtum

Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.

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