Zugehör

Da das Zugehör mit der Hauptsache verknüpft ist, vermutet das Gesetz, das es dessen rechtliches Schicksal teilt, obwohl Zugehör auch ein eigenes rechtliches Schicksal haben kann (bspw. verpfändbar)

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Ersitzung

Hat jemand eine fremde bewegliche Sache ununterbrochen und unangefochten während fünf Jahren in gutem Glauben als Eigentum in seinem Besitz, so wird er durch Ersitzung Eigentümer.

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