BVG-Leistungen an Lebenspartner

Die testamentarische Einsetzung als Alleinerbin reicht nicht aus, um einen berufsvorsorglichen Begünstigungswillen anzunehmen. Die berufliche Vorsorge steht vollständig ausserhalb des Erbrechts. Eine explizite Begünstigungserklärung ist unverzichtbar.

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Pflichtteil im Erbrecht

Das Gesetz schützt die nahestehenden Erben mittels Pflichtteilsanspruch davor, bei einer Erbschaft leer auszugehen. Um ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, müssen diese Erben jedoch vor Gericht auf Herabsetzung klagen. Tun sie das nicht innert Jahresfrist ab Eröffnung einer allfälligen Verfügung von Todes wegen (bzw. ab Kenntnis der Verletzung), bleibt die Verletzung bestehen.

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