Schweizer Geschäftsfahrzeug in der EU

Die private Nutzung eines Schweizer Geschäftsfahrzeugs in der EU ist verboten, wenn es ein Geschäftsfahrzeug ist. Handelt es sich um Angestellte in höheren Positionen, so gilt das Verbot absolut. Aus diesem Grund müssen berufliche Fahrten ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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Einkaufstourismus – Import, Mehrwertsteuer und Zoll

Beim Einkaufstourismus profitiert der Schweizer von tieferen Preisen im Ausland. Führt er die Produkte dann aber in die Schweiz ein, so kann er die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern. Erst ab einem Betrag von 300 Franken pro Person muss er danach in der Schweiz die Mehrwertsteuer abliefern. Für gewisse Produkte wie Fleisch, Alkohol oder Zigaretten gibt es zudem Freimengen. Bei deren Überschreitung werden Zollabgaben fällig. Die Bussen beim Verschweigen sind sehr hoch.

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