Was tun gegen säumige Mieter?

Zahlt der Mieter ohne zureichenden Grund die ausstehende Miete nicht, so sollte der Vermieter den säumigen Mieter mahnen und ihm ultimativ eine Zahlungsfrist von dreissig Tagen zur Begleichung sämtlicher Ausstände ansetzen. Sofern der Mieter innert dieser Frist nicht alle offenen Beträge zahlt, kann der Vermieter den Mietvertrag ausserordentlich kündigen. Die ausstehenden Mieten können dann auf dem Gerichtsweg eingeklagt werden. Dabei dient die Mietkaution als Sicherheit, dass der Vermieter auch wirklich zu seinem Geld kommt.

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