Fortsetzungsbegehren

Wurde gegen eine Betreibung kein Rechtsvorschlag erhoben, oder wurde ein solcher Rechtsvorschlag durch Rechtsöffnung beseitigt, so kann der Gläubiger die Betreibung durch Stellung des Fortsetzungsbegehrens fortsetzen. Der Gläubiger hat dazu ein Jahr Zeit seit Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Verfahren richtet sich nach dem bisherigen Verlauf der Betreibung. Ein Rückzug ist zudem jederzeit möglich. Um das Fremdwährungsrisiko für den Gläubiger zu minimieren, darf er die Forderung nochmals umrechnen lassen. Der nächste Schritt hängt vom Schuldner und der Forderung ab.

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Lohn

Es gibt mehrere Arten von Lohn, wie bspw. den Arbeitslohn, Anteil am Geschäftsergebnis, Provision und Gratifikation. Diese haben jeweils unterschiedliche Zahlungsfristen und -termine. Desweitern gibt es unterschiedliche Folgen, wenn der Arbeitgeber in Verzug kommt oder der Arbeitnehmer verhindert ist.

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